Für Eltern und Erziehungsberechtigte
Seit 2015 leben wir das Konzept der Gemeinschaftsschule. Allgemeine Informationen über Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg finden Sie unter den folgenden Links:
- Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg
- Informationsfilm zur Gemeinschaftsschule
- Download von Materialien und Präsentationen
Wenn Sie nähere Informationen zu unserem individuellen Schulkonzept wünschen, schauen Sie sich auf einer der folgenden Seiten um:
Bei Themen wie Gewalt und Mobbing nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf. In Absprache mit der Schulleitung bietet die Schulsozialarbeit in diesem Prozess Unterstützung und Hilfestellung an.
Auch bei Konflikten, Ausgrenzung und Krisen ist sie für die Schülerschaft, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie für das Lehrerkollegium da.
Die Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgt in Baden-Württemberg zentral am 10. und 11. März. In diesem Schuljahr kann die Anmeldung auch elektronisch oder fernmündlich vorgesehen werden. Zum genauen Prozedere wird die Schule noch zu gegebener Zeit informieren.
Ein wesentliches Merkmal der Gemeinschaftsschule ist ein besonders förderlicher Umgang bezüglich der Erhebung und Rückmeldung von Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist vorgegeben, dass in der Gemeinschaftsschule die Leistungsrückmeldungen grundsätzlich durch differenzierte Beurteilungen erfolgen.
Diese helfen den Lernenden ihren Lernstand und ihren Lernbedarf zu erkennen. Differenzierte Rückmeldungen sollen darüber hinaus die Lernmotivation steigern. Ziffernnoten werden in der Regel nicht ausgewiesen. Noten werden in den Lernentwicklungsberichten nur beim Wechsel auf andere Schularten, in Abschlussklassen oder auf Wunsch der Eltern (schriftlicher Antrag bei der Schulleitung) ausgewiesen.
Ziffernnoten in den Lernentwicklungsberichten werden in der Regel nur beim Wechsel auf andere Schularten, in Abschlussklassen oder auf Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgewiesen.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat und wird beim Lerncoach der*des jeweiligen Schüler*in bis zum 15.1.2021 UND bis zum 11.06.2021 abgegeben.
ACHTUNG: Der Antrag muss jeweils zum Halbjahr UND zum Schuljahresende erfolgen.
Für Schüler*innen
Wenn du Probleme hast, die du mit niemandem aus deinem Umfeld teilen möchtest, kannst du dich an die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Müllheim wenden. Hier findest du Menschen, die dir weiter helfen können.
Ganz am Ende dieser Seite im Footer oder hier:
