Für Eltern und Erziehungsberechtigte

Was macht die Gemeinschaftsschule aus?

Seit 2015 leben wir das Konzept der Gemeinschaftsschule. Allgemeine Informationen über Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg finden Sie unter den folgenden Links:

Wenn Sie nähere Informationen zu unserem individuellen Schulkonzept wünschen, schauen Sie sich auf einer der folgenden Seiten um:

Ansprechpartner*innen bei Mobbing und Gewalt


Bei Themen wie Gewalt und Mobbing nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf. In Absprache mit der Schulleitung bietet die Schulsozialarbeit in diesem Prozess Unterstützung und Hilfestellung an.
Auch bei Konflikten, Ausgrenzung und Krisen ist sie für die Schülerschaft, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie für das Lehrerkollegium da.

Kontakt Schulsozialarbeit

Wie melde ich mein Kind an?


Die Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgt in Baden-Württemberg zentral am 10. und 11. März. In diesem Schuljahr kann die Anmeldung auch elektronisch oder fernmündlich vorgesehen werden. Zum genauen Prozedere wird die Schule noch zu gegebener Zeit informieren.

Anmeldeformular

Ab wann bekommt mein Kind Noten im Zeugnis?


Ein wesentliches Merkmal der Gemeinschaftsschule ist ein besonders förderlicher Umgang bezüglich der Erhebung und Rückmeldung von Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist vorgegeben, dass in der Gemeinschaftsschule die Leistungsrückmeldungen grundsätzlich  durch differenzierte Beurteilungen erfolgen.

Diese helfen den Lernenden ihren  Lernstand und ihren Lernbedarf zu erkennen. Differenzierte Rückmeldungen sollen darüber hinaus die Lernmotivation steigern. Ziffernnoten werden in der Regel nicht ausgewiesen. Noten werden in den Lernentwicklungsberichten nur beim  Wechsel  auf  andere  Schularten,  in Abschlussklassen  oder  auf  Wunsch der  Eltern (schriftlicher Antrag bei der Schulleitung) ausgewiesen.

Wie kann ich Noten im Zeugnis meines Kindes beantragen?

Ziffernnoten in den Lernentwicklungsberichten werden in der Regel nur beim Wechsel auf andere Schularten, in Abschlussklassen oder auf Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgewiesen.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat und wird beim Lerncoach der*des jeweiligen Schüler*in bis zum 15.1.2021 UND bis zum 11.06.2021 abgegeben.
ACHTUNG: Der Antrag muss jeweils zum Halbjahr UND zum Schuljahresende erfolgen.

Für Schüler*innen

Wo kann ich mich anonym beraten lassen?


Wenn du Probleme hast, die du mit niemandem aus deinem Umfeld teilen möchtest, kannst du dich an die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Müllheim wenden. Hier findest du Menschen, die dir weiter helfen können.

Wo finde ich den Link zu Moodle und Webuntis?

Ganz am Ende dieser Seite im Footer oder hier: